Begutachtung
Erstellen von professionellen medizinischen Gutachten für Gerichte, Versicherungen, Rechtsanwälte und Patienten. Besonderes Augenmerk wird auf die Qualitätssicherung in der Begutachtung gelegt unter strenger Beachtung der aktuellen Qualitätsstandards und regelmässiger ärztlicher Weiterbildung und Erwerb von Expertisen.
Das Leistungsspektrum
Erstellen medizinische Gutachten aus folgenden Bereichen:
- sozialrechtlich: z.B. zu medizinischen Fragestellungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Schwerbehinderung oder der gesetzlichen Unfallversicherung.
- zivilrechtlich: z.B. zu medizinischen Fragestellungen der privaten Unfallversicherung, der privaten Krankenversicherung oder der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.Privatgutachten
- Privatgutachten
Der Schwerpunkt
Der Schwerpunkt liegt in der Erstellung von neurologischen und – dank einer Zusammenarbeit mit gutachterlich tätigen Psychiatern und Neuropsychologen- neurologisch-psychiatrischen bzw. neurologisch-neuropsychologischen Gutachten.
Neurologische Gutachten beurteilen Erkrankungen und Verletzungen des zentralen Nervensystems (Gehirn- und Rückenmark), des peripheren Nervensystems (Nervenwurzeln, Nervengeflechte und periphere Nerven) und der Muskulatur. Häufig zu begutachtende neurologische Erkrankungen sind z. B. Kopfschmerzen und Migräne, Schwindel, Schlaganfall, Epilepsie, Parkinsonerkrankung, Alzheimererkrankung und andere Demenzformen, Multiple Sklerose und andere Entzündungen des Nervensystems, chronische Schmerzerkrankungen, psychosomatische Krankheitsbilder, Bandscheibenvorfälle mit neurologischen Ausfällen (z.B. Sensibilitätsstörungen, Lähmungen). Häufig neurologisch zu begutachtende Verletzungsfolgen sind z. B. Schädelhirntrauma, HWS-Schleudertrauma, Rückenmarksverletzungen, periphere Nervenschädigungen.
Gewährleistung einer raschen Terminvergabe, einer zügigen Durchführung der Gutachtenuntersuchung sowie einer zuvorkommenden Betreuung.